Krypto-Assets-Regulatorik
Regulierung & Implementierung von Blockchain & Krypto-Assets
Eine Technologie mit Auswirkungen auf alle Branchen
Mit der stetig wachsenden Bekanntheit von DLT & Blockchain Lösungen gewinnt die Technologie auch immer mehr Relevanz für die verschiedensten Branchen. In der Finanz- und Bankenwelt ist DLT & Blockchain längst kein Fremdwort mehr. Der aktuellen Marktlage nach, dem Aufkommen von Start-Ups und Eigenproduktionen von Finanzdienstleistern, befindet sich der Markt in der wohl größten Aufbruch-Phase seit der Etablierung des Internets.
Durch dieses riesige Aufkommen an Interesse nicht nur der Institutionen, sondern auch des Publikums – der Kunden – wurde ein Bedarf an Regulierung immer größer. Der Vorreiter im europäischen Markt, Liechtenstein, erließ am 01.01.2020 seinen “Liechtenstein Token Act” zur Regulierung digitaler Assets. Auch beispielsweise in den USA und Japan sind bereits weitreichende Regulierungen eingeführt.
Mit der Veröffentlichung der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) am 24.09.2020 wird auch von der Europäischen Kommission eine einheitliche Regulierung von Krypto-Assets angestrebt. MiCA reguliert nicht nur Krypto-Asset-Produkte, sondern auch Marktteilnehmer, die Dienste im Zusammenhang mit Krypto-Assets anbieten. Hier hat sich bereits gezeigt, dass einige Krypto-Asset-Produkte durch andere Regularien abgedeckt werden.
»Wir sollten den digitalen Transformationsprozess aktiv gestalten und gleichzeitig potenzielle Risiken minimieren. Die Zukunft der Finanzwelt ist digital«
— EU-Kommissar Valdis Dombrovskis
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Ein Überblick zu den europäischen Regulation
Internationales Recht
Im Zuge der Digital Finance Strategy, mit welcher die EU auf die digitale Transformation des europäischen Finanzplatzes und die damit verbundenen Anforderungen und Risiken reagiert, wurde im September 2020 das Digital Finance Package vorgelegt. Bisher wird der Großteil der Krypto-Assets nicht durch EU-Rechtsvorschriften reguliert und birgt daher Risiken für die Finanzstabilität, Verbraucher, Anleger und die Marktintegrität. Um diese Herausforderungen zu minimieren, wurden im EU Digital Finance Package drei Säulen entwickelt, auf denen diese Strategie basiert.
Mit DLT Pilot soll ein innovationsfreundlicher Rahmen für Unternehmen in der Europäischen Union bei der Anwendung der neuen Technologien geschaffen werden, insbesondere soll ein einheitlicher Rahmen für die Behandlung von Kryptowerten entstehen. Neben der Rechtssicherheit und der Innovationsförderung sind die Sicherung der Finanzstabilität sowie der Schutz der Verbraucher und Anleger Ziele von DLT Pilot.
MiCA adressiert neben dem Verbraucherschutz auch die Bereiche Transparenz in Bezug auf Offenlegungspflichten für die Ausgabe von Kryptowerten sowie die Zulassung von Kryptowerten zum Handel. Neben der Governance von Emittenten wird auch der Marktmissbrauch mit dem Ziel adressiert, Integrität der Märkte für Kryptowerte zu gewährleisten.
DORA strebt an, die Widerstandsfähigkeit der Finanzunternehmen gegen IT- bezogene Risiken zu erhöhen und darüber hinaus die dafür nötigen regulatorischen Anforderungen in der EU zu harmonisieren. In diesen Handlungsfeldern wurden bereits Vorschriften entwickelt, welche auf den folgenden Seiten genauer vorgestellt werden.
Die Grundpfeiler der europäischen Krypto-Assets-Regulierung
Deutschland ist bei Krypto-Regularien Vorreiter
Internationales Recht
Die Gesetzgebung in Deutschland ist im Krypto-Bereich schon weiter fortgeschritten und so sind bereits einige Regularien in Kraft getreten bzw. treten demnächst in Kraft. Im Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung ist die Förderung von innovativen Geschäftsmodellen und die Schaffung eines gemeinsamen rechtlichen Rahmens verankert. Zudem wird eine gemeinsame Aufsichtsbehörde für Kryptowerte und die Verpflichtung zur konsequenten Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten für Krypto-Asset-Dienstleister gefordert. Das eWpG soll auf Aktien ausgeweitet werden.
Mithilfe der unten stehenden Grafik ist eine vereinfachte Einordnung der Regularien in die Geschäftsfelder Investmentfonds, Settlement & Verwahrgeschäft und Handel & Transfer erfolgt.
Deutschland ist Vorreiter bei der Krypto-Assets-Regulatorik
- Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ist seit dem 10. Juni 2021 in Kraft. Es ermöglicht die Emission von elektronischen Wertpapieren und Kryptowertpapieren, was zu einem schnelleren und kosteneffizienteren Kapitalmarkt führen soll. Dank des Wahlrechts können Emittenten künftig entscheiden, ob sie Wertpapiere statt der herkömmlichen Verbriefung als physische Urkunde alternativ eine digitale Urkunde ausgeben möchten.
So ist es möglich, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe und Anteile an Sondervermögen (Anteilsscheine) rein elektronisch in ein zentrales elektronisches Wertpapierregister (§12 eWpG) auszugeben oder auch als Kryptowertpapiere zum Beispiel auf einer Blockchain in ein sogenanntes Kryptowertpapierregister (§16 eWpG) zu emittieren.
An einer Regelung, auch Aktien elektronisch zu begeben, wird aktuell noch gearbeitet.
- Im KWG ist die Kryptoverwahrung unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG definiert. Die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die zur Haltung, Speicherung oder Übertragung von Kryptowerten dienen, stellt eine Finanzdienstleistung dar. Entsprechend ist daher eine Kryptoverwahrlizenz notwendig.
- Seit dem 18. Juni 2022 können gemäß KryptoFAV Anteile an Sondervermögen oder an einzelnen Anteilsklassen vollständig oder teilweise als Kryptofondsanteile begeben werden. Die registerführende Stelle der Kryptofondsanteile ist hierbei die Verwahrstelle oder ein von der Verwahrstelle beauftragtes Unternehmen. Die Führung eines Kryptowertpapierregisters bedarf einer Erlaubnis durch die Bafin. Die KryptoFAV regelt die Anwendbarkeit der Vorschriften über Kryptowertpapiere und Kryptowertpapierregister im eWpG für Kryptofondsanteile.
- Mit dem Änderungsgesetzespaket Fondsstandortgesetz hat der Gesetzgeber in Deutschland zahlreiche Gesetze für die Fondsbranche angepasst. In diesem Zusammenhang sind für die Regulierung von Kryptowerten, insbesondere die veränderten Passagen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und dem Investmentsteuergesetz (InvStG), relevant.
Eine wesentliche Änderung ist, dass offene inländische Spezial-AIFs mit festen Anlagebedingungen bis zu 20% ihres Vermögens in Kryptowerte anlegen dürfen (§ 284 Abs. 3 Nr. 2 KAGB). Ebenfalls wurden die Anlagebestimmungen des InvStG aktualisiert und um die Kryptowerte erweitert (§ 26 Nr. 4 lit. n InvStG). Mit den neu definierten Gesetzen erteilt der Gesetzgeber inländischen Spezialfonds also erstmalig die klare Erlaubnis, verwaltete Mittel in Kryptowerte anzulegen.
- Neben den Vorteilen der Anonymität von Kryptowerten bestehen die Risiken des Missbrauchs für kriminelle und terroristische Zwecke sowie für Geldwäsche.
Durch die Kryptotransferverordnung wird die Übermittlung von Informationen über Auftraggeber und Empfänger bei der Übertragung von Kryptowerten angeordnet, wie dies bereits bei Geldtransfers der Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006 (ABI. L 141 vom 05.06.2015, S.1) (Geldtransverordnung – GTVO) geregelt ist.
- Am 10. Mai 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Einzelfragen zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token beantwortet. Demnach ist für Privatpersonen der Verkauf von erworbenen Kryptowerten wie zum Beispiel Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich auch dann nicht, wenn die Kryptowerte zunächst fürs Staking oder Lending genutzt wurden.
Das vergangene BMF-Schreiben sah für Lending oder Staking noch eine Haltefrist von zehn Jahren bis zur Steuerfreiheit vor.
Timetable Regulatorik in Deutschland und MiCA
Als Vorreiter für Krypto-Regulatorik in Europa, hat Deutschland in den vergangenen Monaten und Jahren einige Meilensteine erreicht.
Das elektronische Wertpapiergesetz ermöglicht es künftig, Inhaberschuldverschreiben auch elektronisch auszugeben. Daneben soll die Kryptowerte-Transferverordnung Geldwäsche und Terrrorismusfinanzierung vorbeugen und Dank der Anpassung des KWGs, wird das Geschäft eines Kryptoverwahrers nun auch als Finanzdienstleistung definiert. Zudem soll das neue Fondstandortgesetz den Standort Deutschland noch attraktiver für solche Investments machen.
Timetable Krypto-Assets-Regulatorik in Deutschland und Europa
Möglichkeiten zur Umsetzung der Blockchain-Technologie
Ein technisches Grundverständnis ist nicht nur bei der Implementierung wichtig, sondern auch zum Verständnis der regulatorischen Anforderungen. Mögliche Fragstellungen, bei denen wir Sie beraten können:
- DLT Pilot - Integration traditioneller Strukturen in die Blockchain
- Tokenisierung - Digitalisierung von klassischen Assets
- KYC & AML - Einhaltung der Anforderungen nach KryptoWTransferV
- Kryptofonds - Emission von Fondsanteilen
- Anlagegrenzen - Automatische Überprüfung durch Smart Contracts
- Kryptoverwahrlizenz - Unterstützung bei Antragstellung
- Digital Assets - Integration in bestehende Regulation
- Kryptobörse - Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen
- Verwahrung - Umsetzung von self-hosted & custodial Wallets
Diese Rollen Übernehmen wir für Sie:
Business Architekt / Business Analyst
Fachliche Projektleitung
Technische Projektleitung
IT-Analyst
Warum NEXGEN?
Die betroffenen Institute und auch die Transaktionsregister sowie Verwahrstellen sind von Änderungen oder aufgrund des Wunsches, in den Markt einzutreten, direkt betroffen. Um insbesondere zur Einschätzung des Anpassungsaufwandes, die erforderlichen Datenströme aus den Vorsystemen und Datenhaushalte mit erforderlicher Qualität zu spezifizieren, ist eine frühzeitige Analyse zu empfehlen.
- Durch unsere fundierte Expertise und Projekterfahrungen im Bereich Blockchain & Krypto-Assets können wir Sie effizient in der Umsetzung dieser Anforderungen unterstützen.
- Durch regelmäßigen Austausch, aktive Mitgestaltung in Arbeitskreisen und Teilnahme an branchenrelevanten Veranstaltungen sind wir nicht nur immer auf dem neusten Stand der Diskussionen, sondern können aktiv im Interesse unsere Kunden Themen vorantreiben.
- Wir bieten eine ganzheitliche Projektunterstützung von der Vorstudie/Analyse über die Fachkonzeption bis hin zur Implementierung.
- Wir koordinieren und unterstützen Sie bei der Umsetzungsplanung zwischen IT- und Fachabteilung bis hin zum Testmanagement und der Go-Live Planung.
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durch MiCA, Fondsstandortgesetz und eWpG betroffen ist?
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Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme, um über Ihr individuelles Vorhaben zu sprechen.
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