EMIR – Refit

EMIR – Refit Transaktionsmeldung

Überarbeitung der technischen Standards für das Reporting nach der European Market Infrastructure Regulation (EMIR)

Mit Inkrafttreten von EMIR in 2012 begann die Pflicht zum zentralen Clearing für over the counter (OTC) Derivate, Besicherungspflicht von ungeclearten OTC Derivaten sowie deren Meldung an ein Transaktionsregister. In den darauffolgenden Jahren führte die EU-Kommission selbst sowie andere EU–Institute Konsultationen zur Anwendung dieser Anforderungen durch, mit dem Ergebnis, dass bestimmte Maßnahmen notwendig sind, um das Systemrisiko für das Finanzsystem weiter zu reduzieren. Des Weiteren soll eine Harmonisierung der Meldepflicht zwischen bestehenden Transaktionsmeldungen vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang wurde die Verordnung (EU) 2019/834 („EMIR Refit“) am 20. Mai 2019 veröffentlicht.

»Von den 129 Meldefeldern in EMIR 2.0 auf die 203 Meldefelder in EMIR 3.0, sind es vor allem die 86 neuen Felder und 33 Felder mit Logikänderungen, die den größten Aufwand erzeugen. Hierauf sollte jedes Unternehmen den meisten Fokus legen.«
— Johannes Zoller

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Aktuelles

In den letzten Monaten wurde es wieder lauter um das Thema EMIR Refit, nachdem die ESMA am 17.12.2020 der Europäischen Kommission die Entwürfe für die RTS und ITS vorgelegt hat. Am 10 Juni 2022 hat die Europäische Kommission den Entwurf der RTS & ITS angenommen und diesen dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Das Europäische Parlament und der Rat verabschiedeten die RTS innerhalb der 1-Monats-Frist bereits im Juli 2022. Die Veröffentlichung der finalen RTS & ITS im Amtsblatt der EU fand am 07.10.2022 statt. Somit ist das Go-Live Datum für die Meldepflicht der 29.04.2024.

Die ESMA veröffentlichte am 15. April 2021 erstmals einen Bericht zur Qualität der, von den Marktteilnehmern gemeldeten, EMIR und Security Financing Transaction Regulation (SFTR) Daten für das Jahr 2020. Die Ergebnisse unterstreichen einen zentralen Beweggrund für die Überarbeitung der EMIR Regelung (EMIR Refit): mangelnde Datenqualität.

Ein Hauptabnehmer der gemeldeten Daten dürfte aktuell das European Systemic Risk Board (ESRB) sein. In einer Stellungnahme des ESRB vom 24. Juli 2020 wurde die Datenqualität bereits nachdrücklich bemängelt. Der vorliegende Bericht der ESMA versucht erstmals dies mit Kennzahlen zu unterlegen.

Basierend auf den aktuellen Zahlen aus 2021, beschreibt der zweite ESMA Bericht insbesondere folgende Erkenntnisse mit Blick auf fehlende Datenqualität:

  • Bei einer thematischen Überprüfung, die sich auf die Meldung von Bewertungen und Sicherheiten konzentrierte, wurden die Falschmeldungen im Vergleich zum Vorjahr bei rund 50 % der untersuchten Unternehmen erheblich reduziert. In ähnlicher Weise verbesserten die meisten der befragten Unternehmen ihre Berichterstattungspraktiken. Die Zahl der verspätet gemeldeten Derivate hat sich dadurch auf weniger als 10% verringert, jedoch erhalten mehr als 20% dieser immer noch keine täglich aktualisierte Bewertung.
  • Die Nichtberichterstattung ist aufgrund des Brexits stark zurückgegangen und liegt nun unter 5 %.
  • Die Pairing-Rate lag Ende 2021 bei rund 60 %. Die Quote ist im Laufe des Jahres relativ stabil geblieben.

Insbesondere der letzte Punkt ist interessant, wenn man bedenkt, dass das EMIR Reporting bereits seit 8 Jahren existiert und eine große Anzahl an Meldungen als Delegated-Reporting erfolgen dürfte, für welche das Pairing also per se sichergestellt ist. Auch die ESMA führt aus, dass es hier seit Bestehen der Meldung nur wenig Verbesserung gab.

Was bedeutet das nun für die Marktteilnehmer?

Ebenso wie das ESRB, sieht auch die ESMA erheblichen Verbesserungsbedarf in der Datenqualität. An mehreren Stellen wird angekündigt, dass bestimmte Missstände genauer beobachtet und untersucht werden. Die entsprechenden Erkenntnisse werden dann mit den nationalen Aufsichtsbehörden geteilt was wiederum zu entsprechenden Nachfragen bei den Marktteilnehmern führen wird. Es ist zu erwarten, dass dies ein Maß erreichen wird, welches heute schon bei anderen Reportings wie die Finanzmarktverordnung (MiFIR) oder Money Market Statistical Reporting (MMSR) bekannt ist. Konkret bedeutet das für die Befragten: hoher Aufwand bei der Recherche, Erklärung und ggf. Bereinigung der Meldungen.

Weiterhin werden die geplanten verschärften Vorschriften zu den Reconciliation Prozessen sowie das Erfordernis von Selbstanzeigen bei Meldeverstößen durch die nationalen Meldebehörden zukünftig strikter überwacht. Im Vergleich zu anderen Transaktionsmeldungen, gab es bei EMIR bisher wenig Sanktionierung durch die Aufsichtsbehörden.

Im August 2022 wurden die finalen RTS & ITS durch die EU-Kommission im Amtsblatt veröffentlich und somit steht auch das Umsetzungsdatum für die EMIR Refit Regelungen für Q1 2024 fest. Die Implementierungsarbeiten sollten baldmöglichst in den betroffenen Finanzunternehmen starten. Der Umsetzungsaufwand ist nicht zu unterschätzen und sollten die Aufsichtsbehörden parallel mit ihren Qualitätsrecherchen beginnen, wird das zusätzlich einen hohen Anteil wichtiger Ressourcen binden.

Auswirkungen durch die
EMIR-Refit Meldeanforderungen

Meldepflicht der FCs für NFC-
  • FCs müssen im Namen von NFC- die OTC-Derivatekontrakten melden. FCs sind verantwortlich und rechtlich haftbar für die Berichterstattung im Namen beider Kontrahenten
  • Die NFC wird dafür verantwortlich sein, dem FC korrekte Daten zur Verfügung zu stellen, um ihm die Meldung zu ermöglichen
Meldefelder/-inhalte
  • Zukünftig sind 203 (statt ehemals 129) zu melden
  • Über 50% der bereits bestehenden Felder müssen angepasst werden
  • Neue Tabelle 3 für Margin Meldung (inklusive Pre-/Post-Haircut-Werte)
  • Harmonisierung von kritischen Datenelementen basierend auf den CDE Guidelines
  • Format der Meldung muss im ISO 20022 XML Standard erfolgen
Meldelogik
  • Neuer „Event Type“ muss in Kombination mit Action Type gemeldet werden
  • Veränderte Action Types (Revive & Margin Update ergänzt, Compression entfernt)
  • Anpassung der UTI Logik sowie neue Regeln zur Anwendung der UPI
  • Verlinkung zusammenhängender Trades erforderlich und Meldung zusätzlicher entsprechender Informationen (neue Felder für Packages & Links)
  • Meldung der Prior UTI oder PTRR verpflichtend, um jene Kontrakte in der Meldung zu kennzeichnen, die geschlossen und anschließend wieder geöffnet wurden (z. B. Clearing oder Compression)
Reconciliation
  • Einführung eines verpflichtenden Reconcilations-Prozesses, sowie aktive Anzeigen bei Meldeverstößen
  • 82 Felder werden mit dem Beginn der neuen Meldung bereits abstimmungspflichtig (64 weitere Felder folgen 2 Jahre später)
  • Ein Set an Minimum End-of-Day Reports wird von den TRs analog der SFTR bereitgestellt, auf Basis derer der operative Abstimmungsprozess unterstützt werden soll
  • Meldeverstöße müssen automatisiert identifiziert werden, damit diese aktiv an den Regulator gemeldet werden können

Umsetzungszeitraum der Transaktionsmeldung

Wesentliche Herausforderungen

UTI
  • Der neue UTI Wasserfall sieht die bilaterale Vereinbarung als Fallback Lösung an. Daher müssen bereits abgeschlossene Vereinbarung überarbeitet bzw. ggf. erneuert werden.
  • Der zeitnahe Austausch der UTI muss von beiden Parteien sichergestellt werden. Hier wird die ESMA entweder einen festgelegten Zeitpunkt oder eine Zeitspanne vorgeben, in der dies zu erfüllen ist.
  • Eine frühzeitige Kommunikation mit den Brokern im Hinblick auf die Verantwortung und Kommunikationsweg der UTI ist zu empfehlen, da erfahrungsgemäß die Abstimmung sehr zeitintensiv ist.
Reconciliation
  • Die neuen Anforderungen aus EMIR Refit verlangen von den meldenden Instituten schriftliche Vereinbarungen und abgestimmte Prozesse, um Reconciliation Breaks zeitnah zu bearbeiten.
  • Zudem müssen etwaige Meldeverstöße frühzeitig identifiziert und aktiv an den Regulator gemeldet werden.
  • Ebenfalls wird zukünftig ein Reconciliation Log verlangt, in dem nicht nur die Fehler erkennbar sind, sondern ebenfalls die Aufzeichnung aller unternommenen Aktivitäten, um die Fehler zu beheben.
  • Hierbei ist nicht nur ein neuer bzw. erweiterter interner Reconciliation Prozess nowendig, sondern auch eine prozessuale Abstimmung mit den externen Kontrahenten. Daher sollte auch hier so frühzeitig wie möglich mit der Kommunikation begonnen werden.
Meldung für NFC-
  • Neue Vereinbarungen im Hinblick auf die verpflichtende Meldung und des notwendigen Datenaustauschs müssen mit den NFCs abgeschlossen werden
  • Erschwerend kommt hinzu, dass eine NFC- sich dazu entschließen kann, selbst bzw. teilweise selbst zu melden und diese Eigenmeldung auch wieder einstellen kann. Die Anzeigefrist der FC gegenüber beträgt lediglich 10 Geschäftstage.
  • NFCs, die durch die Neuberechnung der Clearingschwelle ihr +/-Merkmal wechseln können, benötigen klar definierte vertragliche Vereinbarungen und Prozesse, welche im Voraus zu implementieren sind, sodass die FC ihrer Meldepflicht nachkommen kann
Meldelogik und -inhalte
  • Die Kombination der Meldung eines Action Types und eines dazugehörigen „Event Types“ erfordert eine komplexe Umsetzung der Logik sowie die Identifikation der korrekten Trigger Events.
  • Die Meldung einer Prior UTI und einer Position UTI im Falle von post-trade Events kann, abhängig von den Systemen, komplexe Logiken erfordern, um die entsprechenden Verknüpfungen dieser Geschäfte dazustellen.
  • Die Änderungen bestehender Felder, im Einklang mit den CDE Guidelines, Mapping neuer Felder sowie die Erweiterung einer Margin-Tabelle mit 29 teilweise neuen Feldern sollte nicht unterschätzt werden. Die Anpassungen weisen zum Teil eine hohe Komplexität auf, sodass in den seltensten Fällen ein 1:1-Mapping ausreicht.

Warum NEXGEN?

Die betroffenen Institute und auch die Transaktionsregister haben aus Umsetzungsprojekten der Vergangenheit zum transaktionsbasierten Reporting gelernt (EMIR, MMSR, MiFIR, SFTR). Um insbesondere zur Einschätzung des Anpassungsaufwandes, die erforderlichen Datenströme aus den Vorsystemen und Datenhaushalte mit erforderlicher Qualität zu spezifizieren, ist eine frühzeitige Analyse zu empfehlen.

  • Durch unsere fundierte Expertise und Projekterfahrungen im Bereich regulatorisches Reporting können wir Sie effizient in der Umsetzung dieser Anforderungen unterstützen.
  • Durch regelmäßigen Austausch und aktive Mitgestaltung in den Industrieverbänden (ISLA, ICMA, BVI) im Rahmen verschiedener Kapitalmarktregulierungen wie MiFID/MiFIR, SFTR, CSDR, sind wir nicht nur immer auf dem neusten Stand der Diskussionen, sondern können aktiv im Interesse unsere Kunden Themen vorantreiben.
  • Wir bieten eine ganzheitliche Projektunterstützung von der Vorstudie/Analyse über die Fachkonzeption bis hin zur Implementierung.
  • Wir koordinieren und unterstützen Sie bei der Umsetzungsplanung zwischen IT- und Fachabteilung bis hin zum Testmanagement und der Go-Live Planung.

Disclaimer: Bei der Erstellung des Inhalts ist die größtmögliche Sorgfalt verwendet worden, dennoch bleiben Änderungen, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten. Die getroffenen Aussagen basieren auf Beurteilungen, historischen Daten und rechtlichen Einschätzungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Inhalts. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Überlassung des Inhalts erfolgt nur für den internen Gebrauch des Empfängers. Die Aufbereitung stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Diese muss individuell unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erfolgen.

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