Aktuelles
Beitrag vom 27. August 2021
Am 29. Juli 2021 veröffentlichte die ESMA eine weitere Aktualisierung der Validierungsregeln und der XML-Schemata innerhalb der SFTR. Die geänderten Validierungsregeln sind ab dem 31. Januar 2022 gültig.
Die aktualisierten Validierungsregeln rufen in 22 % der Meldefelder aus den Kontrahentendaten Änderungen hervor. Hierbei hervorzuheben sind die Meldung des Sektors und der Art des meldenden Kontrahenten sowie der verantwortlichen meldenden Entität, da bei diesen nun alle Action Types als verpflichtend eingestuft sind. Die restlichen Änderungen in den Kontrahentendaten sind lediglich textlich und führen zu keiner wesentlichen Veränderung.
Die neuen Validierungsregeln beeinflussen auch 25 % der Meldefelder in den Transaktions- und Sicherheitsdaten. Ein wesentlicher Anteil der Änderungen befasst sich mit textlichen Korrekturen sowie Anpassungen an den Validierungsregeln, um bestehende Probleme zu lösen. Dies umfasst bspw. die Abschaffung des „Value Date of Collateral“ bei Korrekturen und die Möglichkeit im „Collateral Market Value“ nun auch negative Werte zu melden. Des Weiteren wurden logische Abhängigkeiten im Bereich Transaktions- und Sicherheitsdaten angepasst und hinzugefügt.
Die signifikantesten Änderungen der Validierungsregeln sind im Bereich der Wertpapierleihe. Dort gibt es eine Änderung bei der Schließung von Geschäften im Zusammenhang mit dem Actual Settlement, wodurch bei offenen Laufzeiten nun ein Fälligkeitsdatum hinzugefügt werden kann. Dies ermöglicht nun eine fachlich akkurate Meldung, erfordert aber eventuelle signifikante Änderungen in der implementierten Meldelogik. Zudem entsteht durch die verpflichte Meldung von entweder der Sicherheitskomponente oder der Kennung des Sicherheitskorbs in der Wertpapierleihe und den Repo-Geschäften eine akkurate Meldung der Sicherheitsdaten. Hierbei wird es nicht mehr möglich sein, dass die Sicherheitsdaten erst im Collateral Update gemeldet werden, da diese Informationen in der Regel erst am Valuta Tag vorliegen. Dieses Problem wurde ebenfalls von den Industrieverbänden erkannt und die ISLA plant aktiv das Problem bei der ESMA zu adressieren.
Auch die anderen Produkte sind von der Aktualisierung der Validierungsregeln betroffen. Die signifikanteste Änderung des Margin Lending Produkts ist, dass beim Collateral Update nun die UTI verpflichtend anzugeben ist. Bei Repo-Geschäften wird nach der Aktualisierung das Maturity Date nicht mehr angegeben, wenn die offene Laufzeit mit „True“ ausgefüllt ist.
Die Änderungen der Validierungsregeln und XML-Schemata sind vom Arbeitsaufwand nicht zu unterschätzen, vor allem weil es sowohl die Meldung an die Transaktiosnregister als auch die Rückmeldungen jener betrifft. Hier sollte zeitnah eine Analyse erfolgen, sodass frühzeitig mit der Implementierung und dem Testen begonnen werden kann, da eine Übergangsfrist aktuell nicht bekannt ist.
Beitrag vom 14. April 2021
Am 13. April 2021 veröffentlichte die ESMA eine Stellungnahme zur LEI Meldepflicht von nicht-EEA Emittenten. Sie räumt eine Verlängerung der Übergangregelungen bis zum 10. Oktober 2022 ein und fordert die Transaktionsregister auf, SFTR Meldungen, bei denen LEIs von nicht-EEA Emittenten fehlen nicht abzulehnen.
Die FCA veröffentlichte am 06. April 2021 ebenfalls eine Stellungnahme, in der die LEI Übergangregelungen bis zum 13. April 2022 verlängert wird.
Beitrag vom 15. Februar 2021
Die LEI Übergangsregelungen für Wertpapiere von nicht-EEA Emittenten endet mit einer erneuten Stellungnahme der EMSA vom 13. April 2021. Industrieverbände haben gemeinsam seit 2020 die LEI Abdeckung regelmäßig analysiert und Erkenntnisse mit GLEIF und ANNA geteilt, um die Datenqualität und -quantität zu verbessern. Obwohl sich seit SFTR Go-Live positive Entwicklungen der LEI Abdeckung zeigen, so verbleibt immer noch eine signifikante Lücke fehlender LEIs aus nicht-EEA Märkten.
Die Aufhebung der Ausnahmeregelungen für nicht-EEA Emittenten zum 13. April 2021 wird daher signifikanten Einfluss auf die Meldung haben, da beispielsweise Collaterals, die auf Portfolio-Ebene gemeldet werden, bei einer einzigen fehlenden LEI vollständig vom Transaktionsregister abgelehnt werden.
Daher haben die Industrieverbände in gemeinsamer Arbeit einen Brief an die ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden verfasst, mit der Bitte um Verlängerung der Übergangsregelung. Sollte keine weitere Verlängerung eingeräumt werden, sollten Firmen sich darauf vorbereiten, das Risiko von Meldeablehnungen durch entsprechende Maßnahmen zu reduzieren.