Securities Financing
Transactions Regulation

Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Am 12. Januar 2016 ist die Verordnung 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Kraft getreten. Die Verordnung soll vor allem im Schattenbankwesen für Transparenz und Stabilität sorgen. Dadurch können Risiken frühzeitig erkannt und über-wacht werden. Die Meldepflicht im Rahmen von SFTR verschärft die bereits 2017 in Kraft getretenen Transparenzanforderungen an Asset Manager sowie die Vorschriften an die Weiterverwendung von Sicher-heiten aus dem Jahr 2016.

Die Europäische Kommission hat am 13. Dezember 2018 dem finalen Entwurf der technischen Regulierungsstandards (RTS) zugestimmt. Am 22.03.2019 wurden die RTS und ITS im EU Journal veröffentlicht und sind somit am 11.04.2019 in Kraft getreten. Des Weiteren veröffentlichte die ESMA am 27. Mai 2019 das Konsultationspapier zu den Level 3 Guidelines. Die ESMA plant eine Veröffentlichung der finalen Guidelines in Q4 2019.

»Ziel der Regularie ist es, das systemische Risiko von Wertpapierfnanzierungsgeschäften besser einschätzen zu können und die Transparenz im Schattenbankwesen zu erhöhen.«
— Sladjan Seferovic

Kontakt
Experten

Sladjan
Seferovic

Johannes
Zoller

Aktuelles

Beitrag vom 27. August 2021

Am 29. Juli 2021 veröffentlichte die ESMA eine weitere Aktualisierung der Validierungsregeln und der XML-Schemata innerhalb der SFTR. Die geänderten Validierungsregeln sind ab dem 31. Januar 2022 gültig. 

Die aktualisierten Validierungsregeln rufen in 22 % der Meldefelder aus den Kontrahentendaten Änderungen hervor. Hierbei hervorzuheben sind die Meldung des Sektors und der Art des meldenden Kontrahenten sowie der verantwortlichen meldenden Entität, da bei diesen nun alle Action Types als verpflichtend eingestuft sind. Die restlichen Änderungen in den Kontrahentendaten sind lediglich textlich und führen zu keiner wesentlichen Veränderung. 

Die neuen Validierungsregeln beeinflussen auch 25 % der Meldefelder in den Transaktions- und Sicherheitsdaten. Ein wesentlicher Anteil der Änderungen befasst sich mit textlichen Korrekturen sowie Anpassungen an den Validierungsregeln, um bestehende Probleme zu lösen. Dies umfasst bspw. die Abschaffung des „Value Date of Collateral“ bei Korrekturen und die Möglichkeit im „Collateral Market Value“ nun auch negative Werte zu melden. Des Weiteren wurden logische Abhängigkeiten im Bereich Transaktions- und Sicherheitsdaten angepasst und hinzugefügt. 

Die signifikantesten Änderungen der Validierungsregeln sind im Bereich der Wertpapierleihe. Dort gibt es eine Änderung bei der Schließung von Geschäften im Zusammenhang mit dem Actual Settlement, wodurch bei offenen Laufzeiten nun ein Fälligkeitsdatum hinzugefügt werden kann. Dies ermöglicht nun eine fachlich akkurate Meldung, erfordert aber eventuelle signifikante Änderungen in der implementierten Meldelogik. Zudem entsteht durch die verpflichte Meldung von entweder der Sicherheitskomponente oder der Kennung des Sicherheitskorbs in der Wertpapierleihe und den Repo-Geschäften eine akkurate Meldung der Sicherheitsdaten. Hierbei wird es nicht mehr möglich sein, dass die Sicherheitsdaten erst im Collateral Update gemeldet werden, da diese Informationen in der Regel erst am Valuta Tag vorliegen. Dieses Problem wurde ebenfalls von den Industrieverbänden erkannt und die ISLA plant aktiv das Problem bei der ESMA zu adressieren. 

Auch die anderen Produkte sind von der Aktualisierung der Validierungsregeln betroffen. Die signifikanteste Änderung des Margin Lending Produkts ist, dass beim Collateral Update nun die UTI verpflichtend anzugeben ist. Bei Repo-Geschäften wird nach der Aktualisierung das Maturity Date nicht mehr angegeben, wenn die offene Laufzeit mit „True“ ausgefüllt ist. 

Die Änderungen der Validierungsregeln und XML-Schemata sind vom Arbeitsaufwand nicht zu unterschätzen, vor allem weil es sowohl die Meldung an die Transaktiosnregister als auch die Rückmeldungen jener betrifft. Hier sollte zeitnah eine Analyse erfolgen, sodass frühzeitig mit der Implementierung und dem Testen begonnen werden kann, da eine Übergangsfrist aktuell nicht bekannt ist. 

Beitrag vom 14. April 2021

Am 13. April 2021 veröffentlichte die ESMA eine Stellungnahme zur LEI Meldepflicht von nicht-EEA Emittenten. Sie räumt eine Verlängerung der Übergangregelungen bis zum 10. Oktober 2022 ein und fordert die Transaktionsregister auf, SFTR Meldungen, bei denen LEIs von nicht-EEA Emittenten fehlen nicht abzulehnen.

Die FCA veröffentlichte am 06. April 2021 ebenfalls eine Stellungnahme, in der die LEI Übergangregelungen bis zum 13. April 2022 verlängert wird.

Beitrag vom 15. Februar 2021

Die LEI Übergangsregelungen für Wertpapiere von nicht-EEA Emittenten endet mit einer erneuten Stellungnahme der EMSA vom 13. April 2021. Industrieverbände haben gemeinsam seit 2020 die LEI Abdeckung regelmäßig analysiert und Erkenntnisse mit GLEIF und ANNA geteilt, um die Datenqualität und -quantität zu verbessern. Obwohl sich seit SFTR Go-Live positive Entwicklungen der LEI Abdeckung zeigen, so verbleibt immer noch eine signifikante Lücke fehlender LEIs aus nicht-EEA Märkten.

Die Aufhebung der Ausnahmeregelungen für nicht-EEA Emittenten zum 13. April 2021 wird daher signifikanten Einfluss auf die Meldung haben, da beispielsweise Collaterals, die auf Portfolio-Ebene gemeldet werden, bei einer einzigen fehlenden LEI vollständig vom Transaktionsregister abgelehnt werden.

Daher haben die Industrieverbände in gemeinsamer Arbeit einen Brief an die ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden verfasst, mit der Bitte um Verlängerung der Übergangsregelung. Sollte keine weitere Verlängerung eingeräumt werden, sollten Firmen sich darauf vorbereiten, das Risiko von Meldeablehnungen durch entsprechende Maßnahmen zu reduzieren.

Auswirkungen durch die
SFTR Meldeanforderungen

Kontrahenten
  • Meldepflichtig sind finanzielle und nicht-finanzielle Gegenparteien mit Sitz in der EU oder Gegenparteien, die das Geschäft über eine in der EU ansässige Tochtergesellschaft durchführen:
  • Wertpapierfirmen / Kreditinstitute
  • Zentrale Gegenparteien (CCPs) und Zentralverwahrer (CSDs)
  • Versicherungen, Rückversicherungen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung / OGAW / AIF
  • Nicht-finanzielle Gegenparteien
Betroffene Produkte
  • Repo / Pensionsgeschäfte
  • Buy/Sell-back-Geschäfte (Kauf-/ Rückverkauf) oder Sell/Buy-back-Geschäfte (Verkauf-/Rückkauf)
  • Wertpapier- und Warenleihgeschäfte
  • Lombardgeschäfte (margin lending transactions)
Datenkategorien
  • Kontrahentendaten: Produktabhängig bis zu 18 Datenfelder
  • Daten zum Kredit und Sicherheitsaustausch: Produktabhängig bis zu 99 Datenfelder
  • Margin Daten bei CCP geclearten Geschäften: Produktabhängig bis zu 20 Datenfelder
  • Daten zur Weiterverwendung von Sicherheiten: Produktabhängig bis zu 18 Datenfelder
Hinweise
  • Laut aktuellem Stand sind für Pensionsgeschäfte 113, für Buy-sell back-Geschäfte bzw. Sell-buy back-Geschäft 95, für Wertpapier- oder Warenleihgeschäfte 130 und für Lombardgeschäfte 64 Datenfelder zu melden.

Welche Produkte unter
SFTR gemeldet werden

Pensionsgeschäfte

Wertpapier und Warenleihe

Lombardgeschäfte

Kauf- und Rückverkaufsgeschäfte

Meldefelder

18

Kontrahentendaten

99

Transaktions- und Sicherheitsdaten

20

Margindaten

18

Re-Use Daten

155

SFTR komplett

Umsetzungszeitraum

Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der RTS haben Kredit- und Wertpapierinstitute 12 Monate Zeit für die Umsetzung der Anforderungen. Für Versicherungen, OGAWs und AIFs gilt ein längerer Umsetzungszeitraum.

2020
2021
Q4 2019Finale ESMA Guidelines
11.04.2020Meldepflicht für Wertpapierfirmen & Kreditinstitute
11.07.2020Meldepflicht für CCPs und CSDs
31.03.2021Meldepflicht für Wertpapierfirmen & Kreditinstitute
Datenbereitstellung
  • Vollständigkeit und Qualität der internen Daten
  • Datenqualität und -umfang von externen Parteien (z.B. Datenlieferanten (z.B. Tri-Party Agents) und Kontrahenten)
Prozesse
  • Abwicklungsprozesse einer Transaktion / Transaktionskette auf Basis eindeutiger Merkmale (UTI, LEI)
  • Komplexe Reportingprozesse (z.B. Meldepflicht bei Lifecycle-Events –> Trigger Logic)
Unternehmensbereiche
  • Front Office (z.B. Handel)
  • Middle Office (z.B. Abstimmung)
  • Settlement
  • Back Office (z.B. TX-Reporting)
  • Compliance / Legal (z.B. Vertragsmanagement)

Mögliche Synergien mit
anderen Regularien

EMIR
  • Der Mel­de­pro­zess von SFTR äh­nelt den Ab­läu­fen des EMIR Re­portings. Um exis­tie­ren­de Meld­ein­fra­struk­tu­ren nut­zen zu kön­nen, ori­en­tiert man sich bei der De­fi­ni­ti­on von Da­ten­fel­dern und For­ma­ten an dem be­reits exis­tie­ren­den EMIR Re­porting. Bei­spiels­wei­se wird die un­ter EMIR ver­pflich­ten­de Nut­zung ei­ner UTI eben­falls un­ter SFTR für die Ver­lin­kung der zu­sam­men­ge­hö­ren­den Wert­pa­pier­trans­ak­ti­ons­ge­schäf­te ge­nutzt.
MiFID II
  • Un­ter SFTR ge­mel­de­te Trans­ak­tio­nen dür­fen nicht noch ein­mal im Rah­men von Mi­FID II ge­mel­det wer­den. Aus­ge­nom­men sind Trans­ak­tio­nen mit un­ter SFTR nicht mel­de­pflich­ti­gen Kon­tra­hen­ten, z.B. EZB so­wie na­tio­na­le No­ten­ban­ken, die un­ter Mi­FID II be­rück­sich­tigt wer­den müs­sen. Des­halb kön­nen bei­de Re­gu­la­ri­en bei der Um­set­zung von SFTR nicht ge­trennt von­ein­an­der be­trach­tet wer­den. Dies könn­te für das be­ste­hen­de Mi­FID II Re­porting zu An­pas­sun­gen füh­ren.
EZB Geldmarktstatistik
  • Ein we­sent­li­cher An­teil der un­ter SFTR mel­de­pflich­ti­gen Pro­duk­te wird be­reits heu­te im Rah­men der EZB Geld­markt­sta­tis­tik (MMSR) ge­mel­det. Eine Nut­zung der dort vor­han­de­nen In­hal­te und For­ma­te könn­te den Um­set­zungs­auf­wand für SFTR hin­sicht­lich Kos­ten und Zeit ver­rin­gern.

Umsetzung der Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte bei einem Asset Manager

Referenzprojekt

1
Thema und Ausgangssituation

  • Der Kunde hatte bereits eine Vorstudie zur Meldepflicht unter SFTR durchgeführt.
  • Das Ergebnis in Form von Fachkonzeption und Mappingtabellen lag bereits vor.
  • Betroffene Produkte waren WPL und Repo, wobei Repos seit mehreren Jahren nicht mehr gehandelt wurden.
  • Durch die Verzögerung der rechtlichen Vorgaben wurde die Umsetzung mit großem Zeitversatz begonnen.
  • Der Kunde musste mit Veröffentlichung der finalen RTS sicherstellen, dass er spätestens am 12. Oktober 2020 SFTR compliant ist.
  • Das Ziel des Projekts war allerdings der Meldebeginn in der ersten Phase mit den Kreditinstituten am 12. April 2020.

2
Lösung und Umsetzung

  • Review der definierten Anforderung aus dem Vorstudienkonzept.
  • Aus dem Review ergaben sich seitens NEXGEN neue Vorschläge für den Kunden in Bezug auf die IT-Ziel-Architektur sowie Änderungen von Definitionen die regulatorisch geklärt wurden.
  • In einem Workshop mit den Fachbereichen wurde die neue IT-Ziel-Architektur vorgestellt und angenommen
  • Weiterhin erfolgte ein Review der Mappingtabellen.
  • Die neuen Ergebnisse inklusive der noch offenen Punkte und high-level Anforderungen aus dem Vorstudienkonzept sowie technische Logiken wurden in einem Umsetzungs-(IT-Fach)-Konzept spezifiziert.
  • Das Umsetzungskonzept diente der IT zur Entwicklung.

3
Ergebnisse

  • Der Meldestart in der ersten Phase mit den Kreditinstituten konnte sichergestellt werden.
  • Einführung eines neuen Reconciliationprozesses im Reportingbereich.
  • Erfolgreiche Umsetzung des Delegated Reporting.
  • Für das Produkt Repo konnte ein maximal automatisierter Prozess mit minimalem Umsetzungsaufwand implementiert werden, um die Meldebereitschaft sicherzustellen und den manuellen Aufwand zu reduzieren.

Warum NEXGEN?

Die betroffenen Institute und auch die Transaktionsregister haben aus Umsetzungsprojekten der Vergangenheit zum transaktionsbasierten Reporting gelernt (EMIR, MMSR, MiFIR, SFTR). Insbesondere zur Einschätzung des Anpassungsaufwandes, die erforderlichen Datenströme aus den Vorsystemen und Datenhaushalte mit erforderlicher Qualität zu spezifizieren, ist eine frühzeitige Analyse zu empfehlen.

  • Durch unsere fundierte Expertise und Projekterfahrungen im Bereich regulatorisches Reporting können wir Sie effizient in der Umsetzung der EMIR Refit Anforderungen unterstützen.
  • Durch regelmäßigen Austausch und aktive Mitgestaltung in den Industrieverbänden (ISLA, ICMA, BVI) im Rahmen anderer Kapitalmarktregulierungen wie MiFID/MiFIR, SFTR, CSDR, sind wir nicht nur immer auf dem neusten Stand der Diskussionen, sondern können aktiv im Interesse unsere Kunden Themen vorantreiben.
  • Wir bieten eine ganzheitliche Projektunterstützung, von der Vorstudie/Analyse über die Fachkonzeption bis hin zur Implementierung.
  • Wir koordinieren und unterstützen Sie bei der Umsetzungsplanung zwischen IT- und Fachabteilung, bis hin zum Testmanagement und der Go-Live Planung.

Disclaimer: Bei der Erstellung des Inhalts ist die größtmögliche Sorgfalt verwendet worden, dennoch bleiben Änderungen, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten. Die getroffenen Aussagen basieren auf Beurteilungen, historischen Daten und rechtlichen Einschätzungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Inhalts. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Überlassung des Inhalts erfolgt nur für den internen Gebrauch des Empfängers. Die Aufbereitung stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Diese muss individuell unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erfolgen.

Für eine bessere Lesbarkeit wird auf dieser Website das generische Maskulinum verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

Wir nutzen Cookies zur Webanalyse.Informationen zum Datenschutz
ablehnen
einwilligen