Aktionärsrechterichtlinie

Stärkung der Mitwirkungsrechte des Aktionärs und Erhöhung der Transparenz zwischen Gesellschaften und Anlegern

Die Aktionärsrechterichtlinie verfolgt das übergeordnete Ziel der Stärkung und Erweiterung der direkten Mitwirkungsrechte des Aktionärs. Voraussetzung für eine effiziente Beteiligung des Aktionärs ist eine automatisierte, möglichst elektronische Kommunikation zwischen Emittenten (z. B. Einladung zur HV, Mitteilung von Kapitalmaßnahmen etc.) und dem Aktionär (Mitwirkung an der HV, Mitteilung von Entscheidungen von Kapitalmaßnahmen) zu ermöglichen.
Mit der Verpflichtung einer Beschlussfassung in der HV über die zu veröffentlichende Vergütungspolitik von Vorstand und Aufsichtsrat, den jährlichen Vergütungsbericht sowie über die wesentliche Related Party Transactions (RPTs) werden die Mitwirkungsrechte der Aktionäre erweitert.

Beteiligt sich der Aktionär über einen institutionellen Anleger (Versicherung oder Einrichtung der Altersvorsorge) oder eine Kapitalverwaltungsgesellschaft nur mittelbar, so sind diese zukünftig verpflichtet, Informationen zu ihren Anlagestrategien sowie ihrer Mitwirkungspolitik zu veröffentlichen. Übertragen diese Gesellschaften oder Aktionäre ihre Stimmrechte an einen Stimmrechtsverwalter, so wird dieser verpflichtet, sich einem am Prinzip „comply or explain“ orientierten Verhaltenskodex zu unterwerfen und erweiterte Transparenz in Methodik und Arbeitsweise zu gewähren.

Kontakt
Experten

Markus
Trosse

Johannes
Zoller

Selina
Bezler

Aktionärsrechte-Richtlinie (EU) 2017/828

Transparenz
  • Stimmrechtsverhalten und Anlagestrategien von:
  • KVGen
  • Inst. Anleger
  • Stimmrechtsberater
Stimmrecht
  • Vergütungspolitk und wesentliche Geschäfte mit Dritten (RPTs)
Kommunikation
  • Informationsaustausch zwischen Emittent und Aktionär

Inhalt der Durchführungsverordnung 2018/1212 zur Aktionärsrechterichtlinie

Identifikation der Aktionäre

Übermittlung von informationen

Ausübung von Aktionärsrechten

Timeline zur Durchführungsverordnung 2018/1212 zur Aktionärsrechterichtlinie

2019
2020
3. September 2018Ratifizierung/Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
10. Juni 2019Umsetzung in nationales Recht
3. September 2020Umsetzung der Finanzdienstleister

Umsetzung der Shareholder Rights Directive II (SRD II)

Referenzprojekt Prozessoptimierung und Automatisierung Corporate Actions

1
Ausgangssituation

  • Bestehende Corporate Action Prozesse des Kunden mussten optimiert werden, um die Anforderungen der SRD II zu erfüllen
  • Teilweise erhebliche manuelle Prozessstrecken mussten automatisiert werden, um die geforderten neuen Bearbeitungsfristen erfüllen zu können
  • Manuelle Schnittstellen sollten ersetzt werden, um das steigende Datenvolumen zu bewältigen
  • Weiteres Optimierungspotential war zu identifizieren und zu heben
  • Postversand an Kunden sollte um die Option einer elektronischen Zustellung erweitert werden, um Versandkosten zu reduzieren und Zustellfristen zu verkürzen

2
Ansatz

  • Zunächst wurde in einer Vorstudie die Betroffenheit des Kunden von den Änderungen der SRD II analysiert und ein Lösungsansatz entwickelt
  • Daraufhin wurden die bestehenden Prozesse aufgenommen, auf Optimierungs- und Automatisierungspotential untersucht, Umsetzungsvorschläge entwickelt und implementiert
  • Erstellung eines Business Case zur Implementierung eines elektronischen Kundenversandes zur Reduzierung der Versandkosten
  • Bestehende Schnittstellen wurden analysiert und erweitert, ebenso wurden neue Schnittstellen definiert und umgesetzt

3
Ergebnisse

  • Die durch SRD II erheblich reduzierten Fristen zur Weiterleitung von Informationen an Kunden können mit den umgesetzten Maßnahmen eingehalten werden
  • Die STP Quote konnte für bestehende Prozesse um 50 % gesteigert werden. Neue Prozesse wurden vollständig STP aufgesetzt
  • Die Versandkosten konnten um 0,6 Mio EUR p. a. reduziert werden

Warum NEXGEN?

Die betroffenen Institute und auch die Transaktionsregister haben aus Umsetzungsprojekten der Vergangenheit zum transaktionsbasierten Reporting gelernt (EMIR, MMSR, MiFIR, SFTR). Insbesondere zur Einschätzung des Anpassungsaufwandes, die erforderlichen Datenströme aus den Vorsystemen und Datenhaushalte mit erforderlicher Qualität zu spezifizieren, ist eine frühzeitige Analyse zu empfehlen.

 

  • Durch unsere fundierte Expertise und Projekterfahrungen im Bereich regulatorisches Reporting können wir Sie effizient in der Umsetzung der EMIR Refit Anforderungen unterstützen.
  • Durch regelmäßigen Austausch und aktive Mitgestaltung in den Industrieverbänden (ISLA, ICMA, BVI) im Rahmen anderer Kapitalmarktregulierungen wie MiFID/MiFIR, SFTR, CSDR, sind wir nicht nur immer auf dem neusten Stand der Diskussionen, sondern können aktiv im Interesse unsere Kunden Themen vorantreiben.
  • Wir bieten eine ganzheitliche Projektunterstützung, von der Vorstudie/Analyse über die Fachkonzeption bis hin zur Implementierung.
  • Wir koordinieren und unterstützen Sie bei der Umsetzungsplanung zwischen IT- und Fachabteilung, bis hin zum Testmanagement und der Go-Live Planung.

Disclaimer: Bei der Erstellung des Inhalts ist die größtmögliche Sorgfalt verwendet worden, dennoch bleiben Änderungen, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten. Die getroffenen Aussagen basieren auf Beurteilungen, historischen Daten und rechtlichen Einschätzungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Inhalts. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Überlassung des Inhalts erfolgt nur für den internen Gebrauch des Empfängers. Die Aufbereitung stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Diese muss individuell unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erfolgen.

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