T+1 Verkürzung des Settlementzyklus

T+1: Die Zukunft des Settlements

Verkürzung des Settlementzyklus für die US-Märkte.

In dem Bestreben, Risiken zu verringern und die Wertpapierabwicklung auf den US-Finanzmärkten zu stärken und zu modernisieren, haben repräsentative Organisationen unter der Führung der Securities Industry and Financial Markets Association (SIFMA), des Investment Company Institute (ICI) und der Depository Trust & Clearing Corporation (DTCC) eine Änderung des Abwicklungszyklus von Handelstag plus 2 Tagen (T+2) auf Handelstag plus einen Tag (T+1) initiiert.

Dieser Vorschlag wurde von der SEC aufgegriffen und diskutiert.

Mit der am 15.02.2023 verabschiedeten Mitteilung der SEC, wurde die Umstellung des Settlementzyklus nun offiziell beschlossen und der Go-Live Termin am 28.05.2024 festgelegt. Die von der Umstellung betroffenen Wertpapierarten sind in einem ersten Schritt Equities, Corporate Bonds und Fondsanteile.

Da die Anwendung des verkürzten Settlementzyklus auch institutionelle Handelsgeschäfte betrifft, sind nahezu alle Prozesse entlang der Handels- und Wertpapierabwicklungskette von dieser Entwicklung betroffen (Handel – Order Management – Settlement).

»Die Verkürzung des Settlementzyklus in den USA könnte für den US-Markt Wettbewerbsvorteile bieten, welche durch den europäischen Markt schnell aufgeholt werden müssen. Deshalb könnten sich entsprechende Entwicklungen auch hierzulande abzeichnen.«
— Jan Stelzer

Inkrafttreten T+1

Wesentliche regulatorische Änderungen durch die SEC

T+1 neue SEC Gesetze

Ziele und Herausforderungen des Verkürzen Settlementzyklus

DTCC und SEC wollen mit dem Schritt zum T+1 Settlement die folgenden Ziele zu realisieren

Reduzierung von Risiken und Kosten

Freisetzung von Liquidität und bessere Nutzung von Kapital

Verbesserung der Finanzmarktstabilität

Erhöhung der allgemeinen Settlement Effizienz der Wertpapiermärkte

Modernisierung und Harmonisierung der Systeminfrastruktur

Standardisierung von Prozessen

Diesen Zielen stehen zahlreiche (prozessuale) Herausforderungen für die betroffenen Marktteilnehmer gegenüber.

Das untenstehende Schaubild stellt illustrativ gegenüber, welche Prozessschritte entlang des gesamthaften Wertpapierabwicklungsprozess zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen sein müssen, um den Anforderungen eines T+2 bzw. T+1 Settlements zu entsprechen.

Dabei müssen die Prozessschritte bis zum Abschluss der Affirmation noch am Handelstag abgeschlossen werden. Anschließend verbleibt ein weiterer Tag für das eigentliche Settlement. Diese an sich schon sehr engen Zeitfenster, welche unter anderem auch das Fails-Management erschweren, verkürzen sich nochmals, wenn man die Zeitverschiebung zwischen Europa und den USA bedenkt.

 

Weitere Implikationen von T+1 für den Wertpapierhandels- und Abwicklunsprozess

Einführung

Neben den verkürzten Zeitfenstern zum Abschluss einzelner Prozessschritte entstehen noch weitere Probleme für verschiedene Marktteilnehmer, für welche dringende Lösungen gefunden werden müssen.

Eine Auswahl der von NEXGEN identifizierten Problemstellungen werden im Folgenden vorgestellt.

Für Asset Manger

Für Verwahrstellen

Projekt-Timeline

 

Timeline T+1 Settlement

Die SEC hält weiterhin an der sehr engen Timeline bis zum Go-Live fest und strebt die Umsetzung der Anforderungen zum Q2 2024 an.

Für die Marktteilnehmer bleiben also weniger als ein Jahr Zeit, um ihre aktuellen Prozesse zu analysieren und eventuell nötige Änderungen an diesen vorzunehmen, um zukünftig den Anforderungen von T+1 zu entsprechen.

NEXGEN begleitet das Thema T+1 schon seit geraumer Zeit und nutzt seine Expertise zum Schaffen von Best-Practice-Ansätzen im Rahmen nationaler und internationaler Working Groups. Außerdem unterstützen wir den Austausch zwischen Marktteilnehmer indem wir Roundtables für die Organisationen unseres Netzwerks organisieren.
Sollten auch Sie Interesse haben von unserem Engagement zu profitieren, wenden Sie sich an unsere Experten Sascha Schönsiegel und Jan Stelzer. Die Kontaktdaten finden Sie oben auf dieser Website.

»If you have not started thinking about T+1, you really should do so now.«
— David Kirby (Executive Director, DTCC): Accelerating to T+1 Series (14.06.2022)

Warum NEXGEN?

  • NEXGEN ist nicht nur Teilnehmer an allen wesentlichen Diskussionen und Vorträgen zum Thema T+1 Settlement, sondern auch wesentlicher Diskussionstreiber in Deutschland und Europa
  • Durch unsere Expertise und Projekterfahrung in der Optimierung von Wertpapierprozessen können wir sie effizient und vollumfänglich bei der Prozessanalyse und Umsetzung neuer Prozesse begleiten
    • Wir haben die aktuellen regulatorischen Anforderungen geprüft und analysieren, inwieweit ihr Unternehmen von der Regularie betroffen ist
    • Wir erstellen die Fachkonzeption mit Ableitung des Handlungsbedarfs und zeigen möglichen Stellschrauben zur Abbildung von neuen Prozessen und Systemanpassungen auf
    • Wir koordinieren und unterstützen Sie bei der Umsetzungsplanung zwischen IT- und Fachabteilung bis hin zum Testmanagement und der Go-Live Planung
    • Wir unterstützen Sie bei der fachlichen Ausgestaltung von nötigen Vertragsanpassungen mit Handelspartnern und Erfüllungsgehilfen
  • Durch regelmäßigen Austausch und aktive Mitgestaltung in Industrieverbänden (ISSA, ISLA, ICMA, BVI, usw.) im Rahmen diverser Kapitalmarktregulierungen wie MiFID/MiFIR, SFTR, CSDR, EMIR und auch T+1 sind wir nicht nur immer auf dem neusten Stand der Diskussionen, sondern können aktiv Themen im Interesse unserer Kunden vorantreiben

Disclaimer: Bei der Erstellung des Inhalts ist die größtmögliche Sorgfalt verwendet worden, dennoch bleiben Änderungen, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten. Die getroffenen Aussagen basieren auf Beurteilungen, historischen Daten und rechtlichen Einschätzungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Inhalts. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Überlassung des Inhalts erfolgt nur für den internen Gebrauch des Empfängers. Die Aufbereitung stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Diese muss individuell unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erfolgen.

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